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   OLG Düsseldorf, 12.08.1983 - 3 W 268/82   

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https://dejure.org/1983,1402
OLG Düsseldorf, 12.08.1983 - 3 W 268/82 (https://dejure.org/1983,1402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.1983 - 3 W 268/82 (https://dejure.org/1983,1402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 1983 - 3 W 268/82 (https://dejure.org/1983,1402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • snafu.de

    BGB §§ 21, 22
    Keine Eintragung einer Scientology-Niederlassung ins Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2574
  • MDR 1984, 50
  • DNotZ 1984, 486 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 487
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Wieder andere verneinen die Eigenschaft von Scientology als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft (OLG Düsseldorf NJW 1983, 2574 [OLG Düsseldorf 12.08.1983 - 3 W 268/82]; VG Darmstadt NJW 1983, 2595 [VG Darmstadt 26.08.1982 - 1 E 239/81]; vgl. auch FG Münster Urteil vom 25. Mai 1994 - 15 K 5247/87 U - EFG 1994, 810, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 50/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem

    Da sämtliche Teil- und Unterorganisationen der Scientology-Bewegung ihre Tätigkeiten nach den im wesentlichen selben Richtlinien ausrichten, können Beispiele der Absatzförderung anderer Untergliederungen herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.8.1983, NJW 1983, 2574 ff.).

    Angesichts der zahlreichen (neueren) Kultbewegungen und Gemeinschaften, die um Anhänger werbend in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten und bei denen das einzelne Individuum Nachfrager nach Sach- und Dienstleistungen auf einem weltanschaulichen Markt ist, kann ein solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.8.1983, NJW 1983, 2574 f.).

    Es darf dabei aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Vereinigung bei der Anwerbung zahlungsfähiger und zahlungsbereiter Mitglieder auf dem allgemeinen "Markt" mit anderen Religionen und Weltanschauungen konkurriert und dabei eine "eigenunternehmerische Tätigkeit über den vereinsinternen Bereich hinaus" entfalten muß und auch entfaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.8.1983, NJW 1983, 2574 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    b) Unabhängig davon sind die diesbezüglichen Behauptungen, mit denen letztlich geltend gemacht wird, die Scientology-Lehre werde von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt, nicht zur Überzeugung des Senats erwiesen (zum Meinungsstand vgl. zum einen BAG, Beschluss vom 22.3.1995, NJW 1996, 143, 147 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.8.1983, NJW 1983, 2574, 2575 f.; Dostmann, DÖV 1999, 993, 997; Schmidt, NJW 1988, 2574, 2577; Schatzschneider, BayVBl. 1985, 321, 322; zum anderen OVG Hamburg, Beschluss vom 24.8.1994, NVwZ 1995, 498 ff., 500; VG Berlin, Urteil vom 12.10.1988, NJW 1989, 2559 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.2.1988, NJW 1988, 2617 f.; Guber, NVwZ 1990, 40, 41 f.; Kopp, NJW 1989, 2497, 2502).
  • FG Hamburg, 13.12.1984 - II 125/80
    Das FG führt zunächst unter Hinweis auf das OLG Düsseldorf (Beschluß vom 12. August 1983 3 W 268/82, NJW 1983, 2574) aus, daß der Kl. eine unternehmerische Tätigkeit i. S. des UStG ausübt.

    Auch ideelle Güter können durch "Vermarktung" WG werden, ihre entgeltliche Vermittlung oder Weitergabe kann damit zur wirtschaftlichen Leistung werden (OLG Düsseldorf, NJW 1983, 2574).

    Dieses Verständnis bestätigt augenfällig die Auffassung des Senats, daß die individuelle Teilhabe an dem - entgeltlichen - Dienstleistungsangebot des Kl. Maßstab des Preises ist (OLG Düsseldorf, NJW 1983, 2574).

  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften;

    Ob der Scientology Kirche deshalb die Rechtsfähigkeit zu entziehen ist, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. einerseits LG Hamburg , NJW 1988, 2617 m. abl. Anm. von Karsten Schmidt in NJW 1988, 2574 , und andererseits OLG Düsseldorf , NJW 1983, 2574 , sowie VG München , GewArch 1984, 329, und das VG Stuttgart , NVwZ 1994, 612).
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 20 U 86/02

    Verjährungsfristen der Ansprüche einer Kommanditgesellschaft; Verjährung von

    So kann ein Verein, der ideelle Güter nach Art von Wirtschaftsgütern vermarktet und dabei die Verbreitung des Ideengutes untrennbar mit in geschäftsmäßig organisierter Form verfolgten finanziellen Erfolgen verbindet, jedenfalls im verjährungsrechtlichen Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. als Gewerbebetrieb angesehen werden, wenn er zugleich als ein Wirtschaftsverein im Sinne des § 22 BGB a.F. einzuordnen ist, wie etwa das OLG Düsseldorf (NJW 1983, 2574) dies für das "S. Center W. Mission der S. Kirche e.V." angenommen hat, der nach den dort zugrunde gelegten Feststellungen im Rahmen einer auf Dauer angelegten planmäßigen Tätigkeit Leistungen in Form von Kursen und Seminaren, aber auch geistliche Beratung gegen Entgelt anbot und diese Tätigkeit dazu diente, dem Verein wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • OLG Hamburg, 04.03.1986 - 2 Ss 134/85

    Zum Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und

    Diesem Handeln der Betroffenen kommt das Privileg des Schutzes aus Art. 4 GG nicht zu (vgl. auch OVG Hamburg, NJW 1986, 209, OLG Düsseldorf, NJW 1983, 2574).
  • VG Freiburg, 06.06.1994 - 4 K 758/93

    Werbungstätigkeit einer Religionsgemeinschaft als gewerbliche Tätigkeit;

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  • VG München, 25.07.1984 - M 1392 VII 84
    Auch ideelle Güter können "vermarktet" werden; sie sind dann in gleicher Weise als Wirtschaftsgüter anzusprechen wie die materiellen Güter (so zutreffend Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschl. v. 12.08.1983, Nr. 3 W 268/82, S. 14, m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.10.1988 - 1 A 73.86

    Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen eines beweglichen Informationsstandes;

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  • OVG Hamburg, 27.02.1985 - Bs II 12/85
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